Rehabilitationssport ist ärztlich verordnete sportliche Betätigung in Gruppen zum Erreichen (zum Erhalt) eines Rehabilitations-ziels. Menschen mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. bei drohenden Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50 bzw. und 120 Übungseinheiten in Abhängig-keit von der jeweiligen Erkrankung/ Behinderung.
Leistungserbringer für den ambulanten Rehabilitationssport auf der Grundlage des SGB IX § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind gemeinnützige Sportvereine in Sachsen-Anhalt, die die Zertifizierung für die einzelnen Rehabilitationssportgruppen vom Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt erhalten. Rehabilitationssport wird finanziell unterstützt durch die gesetzlichen Träger der Kranken-, Unfall-, Renten-versicherung und Kriegsopferfürsorge.
Reha wofür?
Menschen mit krankheitsbedingter Einschränkung bzw. drohender Behinderung in den folgenden Fachbereichen haben einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport im Umfang von 50, bzw. 120 Übungseinheiten in 18 bzw. 36 Monaten
Stütz-und Bewegungsapparat
- Krebserkrankte
- Osteoporose Betroffene
- Endoprothesenträger
- Amputationen Gliedmaßenschäden
- Morbus Bechterew
- Wirbelsäulen Haltungsschäden
Innere Organe
- chronisch Nierenkranke
- periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Diabetes
- Asthma/ Allergie
Periph./zentrales Nervensystem
- Epilepsie
- Rollstuhlsport Querschnittgelähmte
- Schlaganfall
- Parkinson-Erkrankte
- Multiple Sklerose
- Cerebral Bewegungsgestörte
Geistige Behinderung
- Mehrfachbehinderte
- Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom
- Lernbehinderung