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Satzung

Auszug: §1 Zweck des Vereins:

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes, der Gesundheit, der Prävention und der sportlichen Jugendarbeit.

Unter Prävention ist der Zweck zu verstehen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und gesundheitliche Potenziale und Ressourcen mit Mitteln des Sports zu stärken.

Zweck des Vereins ist weiterhin, den Behindertensport als ambulanten Rehabilitationssport zur Erhaltung und Wiedergewinnung der Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie zur Förderung der Eigeninitiative, der Selbstständigkeit und der sozialen Integration zu fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Durchführung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Dazu gehören auch der Bau, das Einmieten und die Unterhaltung von Sportanlagen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.